Herzlich willkommen
"Man muss aufwärts blicken,
um die Sterne zu sehen ..."
![Bild_1](http://daten.verwaltungsportal.de/dateien//mypage/1/7/2/9/5/5/0/Bild_1.jpg?v=1680333134)
<< Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan[1]spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf[1]zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. >>